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Verkehrsrecht

UNFALLREGULIERUNG AUS EINER HAND!
ICH KOOPERIERE MIT KFZ GUTACHTERN UND AUTOHÄUSERN / REPARATURWERKSTÄTTEN.

 

Sie hatten einen Verkehrsunfall? Keine Angst vorm Gang zum Anwalt!

Jeder kann in einen Unfall verwickelt werden. Die sich hieraus ergebenden verkehrsrechtlichen Probleme betreffen jeden Fahrzeugführer. In der heutigen Versicherungslandschaft müssen Sie bei der Durchsetzung Ihrer Ansprüche mit harter Gegenwehr rechnen. Entsprechend benötigen Sie einen erfahrenen Beistand, den Fachanwalt für Verkehrsrecht. Ihnen als Geschädigter/Geschädigtem ist der volle Umfang der Ansprüche aus einem Verkehrsunfall meist nicht bekannt und der unfallgegnerische Versicherer anerkennt diese oftmals nicht oder nicht in vollem Umfang.


Zu allen Fragen und Themenkomplexen der Schadensregulierung gebe ich Ihnen als
Fachanwalt für Verkehrsrecht die nötigen Antworten.

 

Ich verfüge inzwischen über mehr als ein Vierteljahrhundert Berufserfahrung im Verkehrsrecht.
Rufen Sie mich an!

 

Ich setze mich für Sie ein und unterstütze Sie bei der Durchsetzung Ihrer unfallbedingten Schäden. In Zusammenarbeit mit Gutachter und Werkstatt/Autohaus meistern wir jede Situation.

 
FRÜHZEITIG ZUM ANWALT – GLEICH NACHDEM ES „GEKNALLT HAT“
IHRE ANWALTSKOSTEN TRÄGT DER UNFALLGEGNERISCHE VERSICHERER

Frühzeitig zum Anwalt

Um eine angemessene Entschädigung und eine schnelle Abwicklung sicherzustellen, sollte die Einschaltung eines Rechtsanwaltes möglichst früh erfolgen. Am besten zeitnah nach dem Unfall und noch bevor man sich mit dem gegnerischen Versicherer in Verbindung gesetzt oder sonstige Schritte veranlasst hat!

 

Insbesondere geht es darum, frühzeitig die richtige Weichenstellung vorzunehmen und dem oftmals aggressiven sogenannten „aktiven Schadensmanagement“ der Versicherer entgegenzuwirken. Im Rahmen dieses Schadensmanagements versuchen die Versicherer nämlich den Eindruck zu erwecken, dass sie das Heft des Handelns in der Hand halten und die Entschei- dungen dazu treffen, wie, wann, wo und in welchem Umfang die Unfallinstandsetzung stattfindet. Das ist aber falsch! Einzig und allein entscheidungsbefugt ist der Unfallgeschädigte selbst. So steht es im Gesetz! Es ist also Ihr gutes Recht, die Dinge selbst und unabhängig vom „Störfeuer“ des unfallgegnerischen Versicherers zu entscheiden.

 

Hierbei werde ich Ihnen gerne frühzeitig helfen. So entscheiden beispielsweise Sie selbst ganz alleine, welcher Schadensgutachter beauftragt wird. Lassen Sie sich vom unfallgegnerischen Versicherer zu nichts anderem überreden.

„IHRE ANWALTSKOSTEN TRÄGT DER UNFALLGEGNERISCHE VERSICHERER!

Und die hiesigen Anwaltskosten gehören zu den vom gegnerischen Versicherer zu tragenden Schadenspositionen, so dass dem Unfallgeschädigten durch die Beauftragung eines Rechtsanwalts kein finanzieller Nachteil entsteht.

 

Im Kfz-Haftpflichtrecht gilt eine besondere Kostenregelung. Da in den Schadensabteilungen der Kfz-Haftpflichtversicherer Fachleute sitzen, ist es gängige Rechtsprechung und damit inzwischen langjähriges Gewohnheitsrecht, dass der Unfallgeschädigte zur Wahrung der „Waffengleichheit“ ebenfalls einen Fachmann einschalten darf: Seinen Anwalt, am besten einen Fachanwalt für Verkehrsrecht.

 

Dessen Kosten werden vom gegnerischen Versicherer in der Höhe erstattet, in der der Schaden erfolgreich geltend gemacht wird.

 

Die Antwort auf die Frage

 

„Soll ich nach einem Verkehrsunfall zum Anwalt gehen?“

 

ist also eindeutig zu beantworten:

 

„Ja, denn der Anwalt ist der Fachmann und führt die Korrespondenz mit dem gegnerischen Kfz-Haftpflichtversicherer auf Augenhöhe und erhält seine Vergütung zudem von diesem bezahlt.“

 

Warum also mit dieser Arbeit belasten, für die Sie selbst nicht bezahlt werden, aber Ihr Anwalt und noch dazu von der Gegenseite? Auf die gebetsmühlenartig und häufig mit Textbausteinen vorgetragenen Versprechen der gegnerischen Versicherer, man wolle Ihnen helfen, sollten Sie sich daher nicht verlassen. Ggf. fallen dadurch Schadenspositionen, auf deren Ersatz Sie Anspruch haben, unter den Tisch. Was Sie als Laie nicht kennen, machen Sie nicht geltend. Und was nicht geltend gemacht wird, zahlt der Versicherer auch nicht.

 

Dies sieht im Übrigen auch die Rechtsprechung so. Zitat aus OLG Frankfurt/Main, Urteil vom 02.12.2014, 22 U 171/13:

 

„Auch bei einfachen Verkehrsunfallsachen ist die Einschaltung eines Rechtsanwalts von vornherein als erforderlich anzusehen. Gerade die immer unüberschaubarere Entwicklung der Schadenspositionen und der Rechtsprechung zu den Mietwagenkosten, Stundenverrechnungssätzen u.ä. lässt es geradezu als fahrlässig erscheinen, einen Schaden ohne Einschaltung eines Rechtsanwalts abzuwickeln.

 

Fazit:

Bitte sehr zeitnah und nach Möglichkeit vor Veranlassung weiterer Schritte bezüglich Begutachtung oder Reparatur des Fahrzeugs Ihren Fachanwalt anrufen/aufsuchen!!!

Zu allen Fragen und Themenkomplexen der Schadensregulierung

Als Unfallbeteiligter stehen Sie nämlich vor Fragen wie:
  • Was muss ich unmittelbar nach einem Verkehrsunfall beachten? Welche Schäden bekomme ich ersetzt?
  • Ich bin der Meinung, dass ich den Unfall nicht verursacht habe, soll ich trotzdem zum Anwalt gehen?
  • Ich habe keinen Rechtsschutzversicherungsvertag: Soll ich trotzdem zum Anwalt gehen?
  • Ich habe den Unfall eindeutig alleine verursacht. Soll ich trotzdem zum Anwalt gehen?
  • Mein unfallbeschädigtes Fahrzeug soll begutachtet werden: Wer erteilt den Auftrag, der gegnerische Versicherer oder ich selbst?
  • Mein Fahrzeug ist finanziert/geleast: Muss ich mich selber um die Unfallregulierung kümmern?
  • Bei Personenschaden: Soll ich bei der Polizei Strafantrag wegen fahrlässiger Körperverletzung gegen den Unfallgegner stellen?

 

Daran sieht man, dass die Unfallabwicklung für den Betroffenen selbst vielfach mühselig und zeitaufwändig sein kann. Insbesondere die Korrespondenz mit den Versicherern, der Polizei und der Werkstatt führt oftmals zu erheblichen Problemen. Warum also hiermit selbst belasten? Lassen Sie diese Arbeit lieber von Anfang an den Anwalt machen und nutzen Sie die hierdurch eingesparte Zeit für wertvollere Dinge.

 

Im Rahmen der außergerichtlichen Abwicklung können durch die frühzeitige Einschaltung des Anwalts entscheidende Weichenstellungen vorgenommen werden.

 

Vorteile für den Unfallgeschädigten:

Im Schadensfall sorge ich dafür, dass Sie Ihr Recht und Geld schnell und unkompliziert bekommen. Ich übernehme die gesamte Abwicklung des Schadens mit dem Versicherer des Unfallgegners, die Erstellung des Sachverständigengutachtens und die Durchsetzung aller Ihnen zustehenden Schadenspositionen, wie Reparaturkosten, merkantiler Minderwert, Mietwagenkosten/Nutzungsausfall, Schmerzensgeld und Auslagenpauschale – ohne Aufwand Ihrerseits!

 

Vorteile für Autohäuse / Reparaturbetriebe:

Die Schadensabwicklung durch einen Anwalt bedeutet für das betreuende und reparierende Autohaus eine erhebliche Entlastung der meist mit der Unfallabwicklung betrauten Servicemeister und Bürokräfte. Hier ist eine frühzeitige und enge Kooperation sinnvoll, da die anfallende Korrespondenz nach der Unfallaufnahme vollständig über mich geführt werden kann. In der Regel beschleunigt sich dadurch die Auszahlung der Schadensbeträge. Zu beachten ist, dass ich bei Vertretung des Geschädigten in der Lage bin, die häufig vom Versicherer gekürzten Schadenspositionen für das Autohaus kostenlos einzufordern bzw. einzuklagen. Zudem ist die durch das Autohaus vermittelte kompetente Schadensabwicklung durch mich zum Nutzen Ihres Kunden ein entscheidendes Plus in der Kundenzufriedenheit.

Sie hatten einen Verkehrsunfall

Hintergrund:

Damit Sie ein wenig die Dimensionen kennen lernen:

 

2017 Jahr stiegen die Beitragseinnahmen in der Kraftfahrtversicherung um 4,1 % im Vergleich zum Vorjahr auf 27,0 Milliarden Euro. Die Zahl der Verträge erhöhte sich um 2,0 % auf 116,4 Millionen. Die Summe der gezahlten Leistungen für Schäden kletterte um 3,6 % auf einen Höchststand von 23,6 Milliarden Euro.

 

Im Jahr 2019, dem letzten corona-freien Jahr, wurden polizeilich knapp 2,7 Millionen Unfälle erfasst. Knapp 89 % davon, nämlich knapp 2,4 Millionen Unfälle hatten lediglich Sachschaden zur Folge. Gut 300.000 Unfälle zogen auch Personenschaden nach sich. Danach waren die Zahlen aufgrund des reduzierten Straßenverkehrs leicht rückläufig, steigen inzwischen aber wieder an, auf zuletzt gut 2,3 Millionen Unfälle im Jahr 2021.

 

Waren es vor 15 Jahren noch unter 10 % der Unfallschäden, die in die anwaltliche Bearbeitung gingen, wird heute annähernd jede 2. Unfallschadensregulierung durch einen Anwalt betrieben. Anhand dieses rasanten Anstiegs kann man erkennen, wie hart es in der Schadensregulierung inzwischen zugeht. Auch der alte Slogan „Hoffentlich Allianz versichert“ gehört längst der Vergangenheit an. Wohl dem, der seinen Fachanwalt für Verkehrsrecht eingeschaltet hat

 

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