Frühzeitig zum Anwalt
Um eine angemessene Entschädigung und eine schnelle Abwicklung sicherzustellen, sollte die Einschaltung eines Rechtsanwaltes möglichst früh erfolgen. Am besten zeitnah nach dem Unfall und noch bevor man sich mit dem gegnerischen Versicherer in Verbindung gesetzt oder sonstige Schritte veranlasst hat!
Insbesondere geht es darum, frühzeitig die richtige Weichenstellung vorzunehmen und dem oftmals aggressiven sogenannten „aktiven Schadensmanagement“ der Versicherer entgegenzuwirken. Im Rahmen dieses Schadensmanagements versuchen die Versicherer nämlich den Eindruck zu erwecken, dass sie das Heft des Handelns in der Hand halten und die Entschei- dungen dazu treffen, wie, wann, wo und in welchem Umfang die Unfallinstandsetzung stattfindet. Das ist aber falsch! Einzig und allein entscheidungsbefugt ist der Unfallgeschädigte selbst. So steht es im Gesetz! Es ist also Ihr gutes Recht, die Dinge selbst und unabhängig vom „Störfeuer“ des unfallgegnerischen Versicherers zu entscheiden. Hierbei werde ich Ihnen gerne frühzeitig helfen. So entscheiden beispielsweise Sie selbst ganz alleine, welcher Schadensgutachter beauftragt wird. Lassen Sie sich vom unfallgegnerischen Versicherer zu nichts anderem überreden